Porta Germanica Nederlands Porta Germanica Deutsch Porta Germanica Française Porta Germanica English [Startseite][Kontakt][AGB][Impressum]

Allgemeine Geschäftsbedingungen Porta Germanica


1. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Porta Germanica und seinem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Porta Germanica nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
  3. Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Angebote, Zustandekommen des Vertrags

  1. Alle Angebote und Preisangaben sind unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot von Porta Germanica schriftlich akzeptiert hat, oder aber - wenn kein schriftliches Angebot abgegeben wurde - durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch Porta Germanica. Konnte Porta Germanica den vollständigen Text vor Abgabe des Angebots nicht einsehen, so kann es jedoch nach der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber die gemachte Preisangabe und die angegebenen Fristen noch widerrufen.
  3. Alle Preisangaben und Angebote verstehen sich ohne Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
  4. Porta Germanica darf denjenigen als seinen Auftraggeber betrachten, der ihm den Auftrag erteilte, sofern dieser dabei nicht ausdrücklich mitteilte, kraft eines Auftrags, im Namen und für Rechnung eines Dritten zu handeln und unter der Voraussetzung, dass Porta Germanica Name und Adresse dieses Dritten gleichzeitig mitgeteilt wurden.

3. Änderung/Widerrufung von Aufträgen

  1. Nimmt der Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags Änderungen im Auftrag vor, die nicht geringer Art sind, so ist Porta Germanica berechtigt, die Frist und/oder das Honorar anzugleichen oder aber den Auftrag noch abzulehnen.
  2. Widerruft der Auftraggeber einen Auftrag, so hat er die Bezahlung des bereits ausgeführten Teils des Auftrags vorzunehmen sowie eine Entschädigung auf der Grundlage eines Stundentarifs für bereits ausgeführte Nachforschungsarbeiten für den restlichen Teil des Auftrags zu zahlen. Porta Germanica stellt dem Auftraggeber die bereits angefertigte Übersetzung zur Verfügung.
  3. Hat Porta Germanica für die Ausführung des Auftrags Zeit reserviert und kann diese nicht mehr anderweitig genutzt werden, so ist der Auftraggeber zu einer Entschädigung von 50 % des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags verpflichtet.

4. Ausführung der Aufträge

  1. Porta Germanica ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen für das vom Auftraggeber spezifizierte Ziel auszuführen.
  2. Der Auftraggeber stellt auf Wunsch inhaltliche Informationen über den zu übersetzenden Text sowie Dokumentation und Terminologie zur Verfügung. Der Versand der betreffenden Schriftstücke erfolgt jeweils für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
  3. Wurde nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart, so ist Porta Germanica berechtigt, den Auftrag von einem Dritten (mit)ausführen zu lassen, und zwar unbeschadet seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die vertrauliche Behandlung und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Porta Germanica hat den betreffenden Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.
  4. Porta Germanica garantiert nicht die Richtigkeit der ihm vom Auftraggeber verschafften Angaben und übernimmt keine Verantwortung für welchen Schaden auch immer, falls Porta Germanica von falschen oder unvollständigen vom Auftraggeber erteilten Angaben ausgeht, auch wenn diese in gutem Glauben zur Verfügung gestellt wurden.

5. Geheimhaltung

    Porta Germanica wird alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Information streng vertraulich behandeln. Information gilt als vertraulich, wenn dies vom Auftraggeber mitgeteilt wurde oder wenn dies aus der Art der Information hervorgeht. Porta Germanica wird seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichten. Porta Germanica haftet jedoch nicht für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch seine Mitarbeiter, wenn er glaubhaft machen kann, dass er diese Verletzung nicht verhindern konnte.

6. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Porta Germanica. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  2. Wurde nicht ausdrücklich und in Schriftform etwas anderes vereinbart, so behält Porta Germanica das Urheberrecht an den von ihm angefertigten Übersetzungen und anderen Texten.
  3. Der Auftraggeber schützt Porta Germanica gegen Forderungen Dritter wegen einer angeblichen Verletzung von Eigentums-, Patent-, Urheber- oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags.

7. Lieferfrist und Liefertermin

  1. Die vereinbarte Lieferfrist ist eine angestrebte Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich in Schriftform etwas anderes vereinbart. Porta Germanica ist verpflichtet, den Auftraggeber unmittelbar in Kenntnis zu setzen, sobald ihm deutlich wird, dass eine fristgerechte Lieferung nicht möglich ist.
  2. Bei einer anzulastenden Überschreitung der zugesagten Frist ist der Auftraggeber zu einer einseitigen Auflösung des Vertrags berechtigt, falls auf die Vertragsdurchführung billigerweise nicht länger gewartet werden kann. Porta Germanica ist in diesem Fall zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet.
  3. Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt der persönlichen Ablieferung oder der Versendung per u.a. Post, Telefax, Kurier oder Modem als erfolgt.
  4. Die Lieferung von Daten über elektronische Post gilt in dem Augenblick als erfolgt, in dem das Medium die Versendung bestätigt hat.

8. Honorar und Bezahlung

  1. Porta Germanica hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der Währung zu begleichen, in der die Rechnung erstellt wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen ist der Auftraggeber unverzüglich und ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber für den Rechnungsbetrag die gesetzlichen Zinsen ab dem Verzugsdatum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung zu zahlen.
  3. Alle im Falle des Verzugs eventuell anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Eintreibungskosten gehen zulasten des Auftraggebers.
  4. Porta Germanica kann bei umfangreichen Aufträgen einen passenden Vorschuss verlangen. In begründeten Fällen kann Porta Germanica die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

9. Reklamationen und Konflikte

  1. Beschwerden in Bezug auf das Gelieferte sind vom Auftraggeber so rasch wie möglich vorzubringen und sind Porta Germanica auf jeden Fall innerhalb von zehn Werktagen nach der Lieferung in Schriftform unter konkreter Benennung des Mangels mitzuteilen. Das Vorbringen einer Beschwerde befreit den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
  2. Ist die Beschwerde berechtigt, so wird Porta Germanica das Gelieferte innerhalb eines angemessenen Zeitraums verbessern oder ersetzen oder aber, wenn es der Forderung nach einer Verbesserung billigerweise nicht entsprechen kann, einen Preisnachlass gewähren.
  3. Das Beschwerderecht des Auftraggebers verfällt, falls er das Gelieferte bearbeitete oder bearbeiten ließ und daraufhin an einen Dritten weiterlieferte.

10. Haftung

  1. Porta Germanica haftet ausschließlich für Schäden, welche die unmittelbare und nachweisliche Folge der Porta Germanica anzulastenden Fehler ist. Porta Germanica haftet niemals für alle anderen Schadensformen, wie etwa Betriebsschaden, Verzögerungsschaden, Schaden durch Computerviren und Gewinnausfall. Die Haftung beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Betrag, der dem Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags ohne Umsatzsteuer entspricht.
  2. Porta Germanica haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Daten oder durch fehlerhafte, doppeldeutige oder unleserliche Texte oder Daten verursacht werden.
  3. Porta Germanica haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust der zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen oder Informationsträger. Porta Germanica haftet auch nicht für Schäden, die infolge der Benutzung von Informationstechnologie und modernen Telekommunikationsmitteln entstehen.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Porta Germanica gegen alle Forderungen Dritter zu schützen, die aus der Benutzung des Gelieferten entstehen, es sei denn, es besteht für Porta Germanica aufgrund des vorliegenden Artikels eine Haftpflicht.
  5. Porta Germanica haftet bei leichter Fahrlässigkeit ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
  6. Porta Germanica haftet nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.

11. Vertragsauflösung

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Fertigstellung der Dienstleistung nur aus wichtigem Grund kündigen. Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden ihm bereits fertig gestellte Arbeiten zur Verfügung gestellt und berechnet.
  2. Falls der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt sowie auch im Falle des Konkurses, des Zahlungsaufschubs oder der Auflösung des Unternehmens des Auftraggebers, ist Porta Germanica ohne jegliche Schadensersatzpflicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder aber dessen Durchführung aufzuschieben. Es kann alsdann die sofortige Bezahlung des ihm zustehenden Betrags verlangen.

12. Höhere Gewalt

  1. Kann Porta Germanica durch höhere Gewalt im weitesten Sinne des Wortes seinen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, so ist Porta Germanica berechtigt den Vertrag aufzulösen, und zwar ohne das in einem solchen Fall eine Schadensersatzpflicht besteht.
  2. Hat Porta Germanica bei Beginn der Situation der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist es berechtigt, die bereits verrichtete Arbeit gesondert zu fakturieren und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handle es sich um einen gesonderten Vertrag.

13. Anwendbares Recht

  1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Porta Germanica findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Porta Germanica.

14. Salvatorische Klausel

    Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

    Stand: 01. Januar 2006